07.09.2011

Der CDU-Europaabgeordnete Elmar Brok, Vorsitzender des CDU-Bundesfachausschusses Außen-, Sicherheits- und Europapolitik, zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom heutigen Tage hat geklärt, dass die Griechenland-Hilfen im Rahmen des Euro-Rettungsschirms rechtskonform sind und beendet damit die Diskussion über angebliche Rechtsbrüche. Insbesondere ist zu begrüßen, dass dieses Urteil die Handlungsfähigkeit der Mitgliedsländer der EU und Europas auch in Währungsfragen gewährleistet und gleichzeitig durch die Befassung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages die demokratische Legitimation sichert. Das Bundesverfassungsgericht hat damit für die aktuelle Diskussion in Berlin Möglichkeiten vorgegeben, dass die Effizienz in sensiblen währungspolitischen Fragen, die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung in Brüssel und das Haushaltsrecht des Deutschen Bundestages in Übereinstimmung gebracht werden können.

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