27.08.2009

Neues EU-Begleitgesetz erfüllt verfassungsrechtliche Vorgaben, legitimiert aber keinen nationalen Verfassungsvorbehalt

Die heute vom Europaausschuss des Bundestags und des Bundesrats im Anschluss an die erste Lesung des neuen EU-Begleitgesetzes durchgeführte Anhörung hat deutlich gezeigt, dass der überarbeitete Gesetzesentwurf den Ansprüchen des Bundesverfassungsgerichts genügt. Damit sei der Weg frei für einen rechtzeitigen Abschluss des deutschen Ratifikationsprozesses für den Lissabonner Vertrag vor dem irischen Referendum am 2. Oktober. Darauf haben der Vertreter des Europäischen Parlaments in der Regierungskonferenz zum EU-Reformvertrag, Elmar Brok, und der Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Werner Langen, hingewiesen.

Nach Auffassung Broks, der bei der heutigen Anhörung im Europaausschuss anwesend war, wird Deutschland damit seinen europapolitischen Verpflichtungen gerecht: „Deutschland muss sich nicht verteidigen, sondern den europäischen Einigungsprozess aktiv mit gestalten. Dessen ist sich der Deutsche Bundestag in seiner Mehrheit bewusst und das ist ein gutes Signal“. Brok und Langen betrachten es allerdings mit Sorge, dass sich das Bundesverfassungsgericht ein umfassendes Prüfungsrecht bei regulärer europapolitischer Gesetzgebung vorbehalten wolle. Wenn jedes Land eine solche Absicht umsetzen würde, könnte dies die Einheit der europäischen Rechtsordnung zerstören und so auch Deutschland die Chance nehmen, seine Interessen auf EU-Ebene wahrzunehmen.

Die Bundesrepublik Deutschland könne einen Großteil ihrer nationalen Interessen vielmehr nur noch über Europa wahren und angesichts der weiter fortschreitenden Globalisierung von der Wirtschafts- und Energie- bis hin zur Umweltpolitik allein auf diese Weise ihre Souveränität ausüben. „Dafür braucht es aber auch die notwendige Flexibilität und Handlungsfähigkeit an Stelle von nationalen Verfassungsvorbehalten. Der EU-Vertrag kann darum lediglich im Wortlaut, nicht in der nationalen Auslegung gelten“, betonten Brok und Langen weiter. Gerade in diesen Tagen, anlässlich des siebzigsten Jahrestages des Beginn des Zweiten Weltkrieges, müsse deshalb daran erinnert werden, „dass wir dieses Europa in unserem Sinne aufgebaut haben und nur gemeinsam dafür sorgen können, dass es auf europäischen Boden keinen Krieg mehr geben wird“, so Brok und Langen abschließend.

Berlin / Brüssel, 27. August 2009
Elmar Brok und Werner Langen (EVP/CDU)

Für weitere Informationen:
Büro Elmar Brok, MdEP, Tel.: +32 – 2 – 2847323