22.10.2009

Europäisches Parlament fordert Kontrollrechte über EU-Außenamt

Der nach dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages neu zu schaffende Europäische Auswärtige Dienst (EAD) muss einer parlamentarischen Kontrolle unterliegen. Dies forderte heute eine breite Mehrheit von 424 Europaabgeordneten bei nur 94 Gegenstimmen. Der EAD soll dazu in Haushalts- und Verwaltungsfragen möglichst eng an die Europäische Kommission angebunden werden. Nur so könne verhindert werden, dass die neue Behörde ein unkontrollliertes Eigenleben führt, so der zuständige Parlamentsberichterstatter und CDU-Außenexperte Elmar Brok.

In der Entschließung wird die EU-Kommission aufgefordert, sich „mit ihrem ganzen institutionellen Gewicht für die Wahrung und Weiterentwicklung des Gemeinschaftsmodells im Bereich der Außenbeziehungen der Union einzusetzen“. Der EAD müsse als „eigenständige Dienststelle in organisatorischer und haushaltstechnischer Hinsicht in die Verwaltungsstruktur der Kommission eingegliedert werden“, dürfe also weder allein dem EU-Ministerrat unterliegen noch autonom sein. Das Europäische Parlament müsse das Recht erhalten, den Hohen Beauftragten für die EU-Außenpolitik sowie die EU-Botschafter bei Bedarf anzuhören.

Damit soll verhindert werden, dass der Europäische Auswärtige Dienst zu einer unkontrollierten Mammutbehörde mit mehreren Tausend Mitarbeitern wird, die keiner demokratischen Kontrolle unterliegt und durch die Anbindung an den Rat die Gemeinschaftsmethode in der EU untergräbt. Brok: „Nur bei einer Anbindung an die Kommission unterliegt der EAD einer unabhängigen Kontrolle durch das Europäische Parlament und kann sich zur Stimme Europas in der Welt entwickeln. Würde er dagegen beim Rat verbleiben, wäre die Kommission zur bloßen Binnenmarktmaschine degradiert.“

Brok erinnerte daran, dass mehr Demokratie und Transparenz auch in der EU-Außenpolitik zu den entscheidenden Prinzipien des Europäischen Verfassungskonvents gehörten, dessen Arbeit letztendlich im Lissabon-Vertrag mündete. Er kündigte an, die parlamentarische Kontrolle des EU-Außenamtes zum Thema der Anhörung des künftigen Hohen Beauftragten für die Außenpolitik der EU zu machen. Als Vizepräsident der EU-Kommission muss sich auch der Hohe Beauftragte den Fragen der zuständigen Parlamentsausschüsse und dem abschließenden Gesamtvotum des Plenums stellen.

Brüssel, 22. Oktober 2009
Elmar Brok, MdEP

Für weitere Informationen: Büro Elmar Brok MdEP, tel.: +32-2-28-47323