08.07.2010

Europäischer Auswärtiger Dienst unterliegt umfassender parlamentarischer Kontrolle

Das Europäische Parlament stimmte heute mit breiter Mehrheit (549 Ja-Stimmen bei 78 Gegenstimmen) dem Kompromiss zur Errichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes zu, nachdem das Parlament bei den von Elmar Brok (CDU) geführten Verhandlungen mit der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Lady Ashton, der spanischen Ratspräsidentschaft, sowie der EU-Kommission wichtige Zugeständnisse bekommen hat. Die Einigung sieht vor, dass das Europäische Parlament eine umfassende Mitsprache bei der Verwaltung der Förder- und Projektgelder für Drittstaaten bekommt. Zudem darf das Parlament den Haushalt des EAD kontrollieren. Entsprechende Zusicherungen gab Lady Ashton auch in zwei Erklärungen vor dem Plenum ab.

„Der EAD wird voll dem Haushalts- und Entlastungsrecht des Europäischen Parlaments unterliegen. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Verwaltungsausgaben wie auch der operativen Mittel. Es verbleiben also keine unkontrollierten Mittel“, betonte Brok. Zudem soll das Personal des EAD zu mindestens 60 Prozent aus EU-Beamten bestehen. „Damit reflektiert auch die Personalzusammensetzung des EAD die Gemeinschaftsmethode“.

Das Europäische Parlament erhielt auch umfassende politische Kontrollrechte in Bezug auf die GASP/ESVP. So soll das Parlament unter anderem Botschafter nach deren Ernennung und vor ihrem Amtsantritt anhören können. Zudem soll Ashton in ihrer Abwesenheit, wie vom Parlament gefordert, von Kommissaren oder den zuständigen Außenministern vertreten werden.

Bevor der EAD endgültig seine Arbeit aufnehmen kann, muss das Europäische Parlament der Änderung des Personalstatuts sowie der Haushaltsordnung und dem Budget des Dienstes zustimmen. „Durch diese Mitentscheidungsdossiers hat das Parlament das letzte Wort bei der Errichtung des EAD“, sagte Brok.

Für weitere Informationen
Elmar Brok MdEP, Tel. +33 3881 77323