01.12.2011

Ukraine: Ohne Reformen kein EU-Abkommen

Europäisches Parlament: Assoziierungsabkommen EU-Ukraine nur möglich, wenn das Land demokratische und rechtsstaatliche Regeln einhält

Die EU darf nur dann das geplante Assoziierungsabkommen mit der Ukraine endgültig abschließen, wenn das Land grundlegende Regeln der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit achtet, forderte heute das Europäische Parlament. Dazu gehört, dass die Opposition und ihre Führung wie Julia Timoschenko nicht weiter behindert wird und an den Parlamentswahlen im kommenden Jahr sowie den für 2015 angesetzten Präsidentschaftswahlen teilnehmen kann.

„Ohne interne Reformen gibt es für die Ukraine kein Abkommen mit der Europäischen Union. Die Ukraine muss europäische Normen der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ohne Wenn und Aber respektieren“, betonte der außenpolitische Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, Elmar Brok (CDU). So lange werde die Unterzeichnung und Ratifizierung abgelehnt.

Sollte die Ukraine zu Reformen bereit sein, könne die Europäische Union Hilfe anbieten, so das Plenum des Europäischen Parlaments heute. So könne es ein gemeinsames Austauschprogramm für Beamte vor allem in der Justiz geben.

„Die Hand der EU bleibt ausgestreckt, aber nur wenn im Gegenzug demokratische und rechtsstaatliche Grundregeln durchgesetzt und praktiziert werden. Die Regierung der Ukraine muss sich entscheiden: außenpolitische Isolation durch eine Fortführung ihres autoritären Kurses, oder wirtschaftliche Integration nach Europa im Gegenzug für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit“, so Brok.

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