10.02.2010

Quittung für Stillstand in Ankara

Europäisches Parlament kritisiert mangelnde Reformen in der Türkei

Schlechte Noten für die Türkei: das Europäische Parlament verurteilte heute die türkische Regierung für ihre mangelnden Reformfortschritte. „Das ist die Quittung für den Stillstand in Ankara“, so der Koordinator der EVP-Fraktion im Auswärtigen Ausschuss des Europäischen Parlaments, Elmar Brok (CDU). „Das Europäische Parlament spricht mit diesem Urteil Klartext. Die türkische Regierung hat in den letzten Monaten kaum Fortschritte hin zu mehr Rechtstaatlichkeit und einer größeren Achtung der Menschen- und Grundrechte gemacht. Entweder es hat keine neuen Gesetze und Vorschriften gegeben, oder diese wurden in der Praxis nur ungenügend angewandt“.

In der heute verabschiedeten Entschließung zum Stand der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei stellte das Europäische Parlament „fest, dass 2009 geringe Fortschritte in Bezug auf konkrete Reformen erzielt worden sind“. Zudem bedauert das Parlament, „dass geltende Rechtsvorschriften, die für die politischen Kopenhagener Kriterien relevant sind, weiterhin unzureichend angewendet werden“. Das türkische Recht biete „immer noch keine ausreichenden Garantien für die freie Meinungsäußerung“. Einige Gesetze werden weiterhin missbraucht, um diese Freiheit einzuschränken. Auch die türkische Außenpolitik gibt trotz der Annäherung an Armenien Anlass zu Kritik. Die Parlamentsentschließung fordert die Türkei deshalb auf, das Ankara-Protokoll und die damit einhergehende Anerkennung Zyperns „uneingeschränkt umzusetzen“. Andernfalls könnte der Verhandlungsprozess „weiterhin ernsthaft beeinträchtigt werden“.

Gute Noten erteilte das Europäische Parlament dagegen Kroatien und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, über deren Beziehungen zur EU das Plenum heute ebenfalls abstimmte. Die Verhandlungen mit Kroatien sollten bis Mitte 2010 abgeschlossen sein, und auch mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien werden Verhandlungen über einen EU-Beitritt bald möglich sein, wenn die bilateralen Probleme überwunden sind.

Brok meinte weiter: „Die Aufnahmefähigkeit der Europäischen Union ist ein gewichtiges Kriterium, dessen Erfüllung Voraussetzung in jedem einzelnen Fall ist.“ Die EU dürfe sich nicht durch „Overstretching“ selbst zerstören.

Straßburg,10. Februar 2010
Elmar Brok (EVP/CDU)

Für weitere Informationen:
Büro Elmar Brok, MdEP, Tel.: +33 3881 77323