16.02.2017

Bericht zur Zukunft Europas verabschiedet

Um die Europäische Union fit für die Zukunft zu machen, hat das Europäische Parlament den von Elmar Brok erstellten „Bericht zur Verbesserung der Funktionsweise der EU durch Ausschöpfung des Potentials des Vertrages von Lissabon“ verabschiedet. Dessen Empfehlungen sehen vor, die sich bietenden Spielräume des Lissabon-Vertrags für die Weiterentwicklung der Gemeinschaft zu nutzen, ohne dass Vertragsreformen nötig sind.(Sehen Sie ein Interview hier: https://www.europarltv.europa.eu/programme/eu-affairs/the-future-of-europe-making-the-most-of-the-treaty-of-lisbon-elmar-brok)

„Die Bürger erwarten Lösungen für jene Probleme, für deren Bewältigung die Gemeinschaft besser geeignet ist als Einzelstaaten“, hatte Brok zuvor bei der Debatte über den Bericht betont. Deshalb dürften sich die Mitgliedstaaten entsprechenden Instrumenten nicht verweigern. „Der Rat muss zu seiner Verantwortung stehen und bei Gesetzgebungsentscheidungen öffentlich tagen. Und wir brauchen eine stärkere Nutzung von Mehrheitsentscheidungen entsprechend des Vertrages, um die Herausforderungen für die Bürger zu lösen“, sagte Brok. Ziel des Vorhabens ist eine transparente, effiziente und bürgernahe Gesetzgebung.

Die Empfehlungen des Reports reichen über die Umwandlung des Rates in eine wirkliche Gesetzgebungskammer über die Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen bis hin zu neuen Konstruktionen in der Außen- und Sicherheitspolitik, mit der Einrichtung eines EU-Hauptquartiers und einer ständigen strukturierten Zusammenarbeit. Zudem geht es um mehr Kooperation der nationalen Sicherheitsdienste im Kampf gegen Terroristen.

Hintergrund der Reformdebatte in Europa ist die verbreitete Verunsicherung angesichts des bevorstehenden Austritts Großbritanniens aus der Gemeinschaft und des Kurswechsels in den Vereinigten Staaten von Amerika unter Präsident Trump. Auch die Euro-, Terror- und Flüchtlingskrisen haben die EU-Reformdebatte in der Vergangenheit befeuert. Sie kommt passend zum 60. Jahrestag der Römischen Verträge, mit denen das Fundament der Europäischen Gemeinschaft gelegt wurde – unterschrieben am 25. März 1957.