14.02.2018
Der Spitzenkandidaten-Prozess ist im Vertrag von Lissabon vorgesehen
Elmar BROK, Präsident der Union Europäischer Föderalisten, stellte fest, dass der Spitzenkandidaten-Prozess ist im Vertrag von Lissabon vorgeschrieben ist. Dort ist eindeutig und verbindlich festgelegt, dass das Europäische Parlament den Kommissionspräsidenten wählt. Der Europäische Rat kann nur einen Vorschlag machen im Lichte des Ergebnisses der Europawahl und nach Konsultation des Europäischen Parlaments. Es wäre vertragswidrig wenn der Europäische Rat und die Mitgliedsstaaten das Spitzenkandidaten-System unterlaufen würden.
Brok, fügte des Weiteren an, dass „die europäischen Parteienfamilien aufgefordert sind, bis spätestens Ende 2018 ihren Kandidaten zu benennen. Der Wahlkampf der Spitzenkandidaten muss in allen Mitgliedsstaaten geführt werden, um so den Bürgern deutlich zu machen, dass sie über die Europawahl den zukünftigen „EU-Regierungschef“ bestimmen. Diese Beteiligung der Bürger an der Nominierung des Kommissionspräsidenten wird dann zu einer höheren Wahlbeteiligung führen.“
Heute hat Kommissionspräsident Juncker seine Vorschläge für eine institutionelle Reform der EU vorgestellt, welche sicherlich Teil einer regen Diskussion beim informellen Treffen der EU-27 in Brüssel am 23. Februar sein werden.