24.02.2015

Elmar Brok beim Wirtschaftskreis Lübbecke

Lübbecke – Am vergangenen Donnerstag gastierte der Wirtschaftskreis Lübbecke im Veranstaltungsraum der Sparkasse Minden-Lübbecke. Als Gastredner referierte Elmar Brok, Vorsitzender des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten des EU-Parlaments, zum Thema Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP – Das Transatlantische Freihandelsabkommen – Fluch oder Segen –

Eröffnet wurde der Netzwerkabend mit einem Kurzkonzert von Anja Ritterbusch, einer Stipendiatin der Stiftung der Sparkasse Minden-Lübbecke zur Förderung von Kunst und Kultur, die die rund 80 Gäste mit Ihrer eindrucksvollen Stimme begeisterte. Im Anschluss referierte Elmar Brok über die Notwendigkeit eines Handelsabkommens und den Stand der nicht öffentlichen Verhandlungen der EU mit den USA zum Transatlantischen Freihandelsabkommen. In der anschließenden Diskussion wurden die Bedenken einiger Teilnehmer hinsichtlich des Investorenschutzes im Rahmen des TTIP deutlich. Großkonzerne erhielten durch den Investorenschutz das Recht, Staaten zu verklagen, wenn sie Ihre Gewinne durch Gesetzesänderungen geschmälert sehen. Solche Klagen würden nicht bei einem ordentlichen Gericht des betreffenden Staates eingebracht, sondern bei einem Investor-Staat-Schiedsgericht, das geheim verhandle. Hierzu erklärte Brok, das Investor-Staat-Schiedsverfahren vorgesehen sind, aber dadurch in keiner Weise die Möglichkeit der Bundesregierung oder der EU, Gesetze zu verabschieden, beschränkt werden. Auch ist vorgesehen, dass interessierte Dritte (zum Beispiel NGO´s) an den Schiedsverfahren als Beobachter teilnehmen können. Schiedsverfahren stellen keine Gefahr für unseren Rechtsstaat dar, sondern dienen vor allem dazu Investoren Sicherheit zu geben und sie vor Diskriminierung zu schützen. Die regulativen Zuständigkeiten der Parlamente bleiben gesichert. Abschließend versicherte Brok, dass die EU die Sorgen der Bürger und der Mitgliedsstaaten ernst nimmt, daher wird die EU auch keinem Abkommen zustimmen, das seine strikten Standards in Sachen Umweltschutz oder Verbraucherschutz in Frage stellt. Jedes Land behält das Recht seine eigenen Gesetze oder Verordnungen zu erlassen.